Anmeldung zum Einzel- und/oder Gruppentraining

Liebe Mensch-Hund-Teams, 

mit dem nachfolgenden Anmeldeformular könnt Ihr Euch einfach und sicher zur Teilnahme an den Einzel- wie Gruppentrainings der RUDELSCHULE anmelden. Ihr müsst einfach nur alles ausfüllen und die benötigten Nachweise direkt bei Thommy im Training vorzeigen. 






Hinweis

  • Veranstalter der Trainings und Kursstunden ist der Hundetrainer Thomas Sax.
  • Alle Kund*innen müssen der RUDELSCHULE spätestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Einzeltrainings- oder Kursstunde benachrichtigen, wenn er/sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den/die Kund*in, ist die RUDELSCHULE berechtigt, die Teilnahmegebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu fordern. Stornierungen können jederzeit von der RUDELSCHULE empfangen werden.
  • Termine werden nach 15 Minuten Verspätung storniert
  • Die RUDELSCHULE hat keinen Einfluss auf das Wetter und kann dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Alle Leistungen und Kurse werden daher grundsätzlich bei jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.
  • Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von sieben Tagen nach der Bestätigung des Veranstalters (gemäß § 2 AGB), spätestens jedoch zu Beginn der Trainings-/Kursstunde zu zahlen.
  • Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der/die Teilnehmer*in, dass a) sein/ihr Hund, soweit ihm/ihr bekannt, nicht an einer für Menschen oder andere Hunde ansteckenden Krankheit (z.B. Zwingerhusten, Giardien, etc.) leidet, b) sein/ihr Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat, c) für seinen/ihren Hund eine Tierhalterhaftplichtversicherung besteht.
  • Wir weisen darauf hin, dass alle Kursteilnehmer*innen auch während des Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), unterliegen und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Sachbeschädigungen, die sie oder ihr Tier verursachen, einzustehen haben. Der Veranstalter übernimmt während der Dauer des Kurses bzw. des Trainings nicht die Aufsicht über die teilnehmenden Tiere; eine Tieraufseherhaftung des Veranstalters (§ 834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Falschangaben führen bei Bekanntwerden zu einem sofortigen Abbruch des Einzel- oder Gruppentrainings für den/die Teilnehmer*in.

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