Ausbildung zum Besuchshund

Wie es der Name schon sagt "besucht" der Besuchshund mit seinem Menschen dessen Arbeitsplatz oder Einrichtung. Die Arbeit liegt dabei nach wie vor beim Menschen, der Hund übernimmt "nur" eine Brückenfunktion zwischen den jeweiligen Menschen.

Besuchshunde werden gerne in

  •  Schulen, 
  •  Pflege-/Seniorenheimen,
  •  Arztpraxen,
  •  Kinderheimen,
  •  Kindergärten,
  •  Praxen für Physio- oder Ergotherapie bis hin zu
  •  Hospizen

eingesetzt.

Anders als beim Therapiehund muss der/die Hundeführer*in keine spezielle Ausbildung haben und auch der Hund ist kein Therapiehund, da nicht der Hund sondern der Mensch seinen Job oder sein Ehrenamt ausübt.

Welche Eigenschaften sollen Besuchshunde haben?

  •  freundlich zu Menschen, egal ob jung oder alt
  •  aufmerksam und lernfreudig
  •  ruhig und ausgeglichen
  •  gut sozialisiert
  •  nicht schreckhaft oder lärmempfindlich
  •  hohe Toleranz bei Körperkontakt
  •  auch bei Stress jederzeit kontrollierbar
  •  tiefe und vertrauensvolle Bindung zum eigenen Menschen

Ablauf der Ausbildung zum Besuchshund

1. Eignungsprüfung des Hundes

2. Theorie tiergestützte Arbeit - 10 Unterrichtseinheiten (UE)

An zwei Theorietagen werden jeweils 3 UE zu folgenden Themen erarbeitet:

  • Einsatzmöglichkeiten & Grenzen für Besuchshunde
  •  Hundeausbildung (Theorie & Praxis)
  •  Tierschutz
  •  Rechtliche Grundlagen
  •  Gesundheit & Hygiene
  •  Körpersprache und Kommunikation des Hundes
  •  Lernverhalten des Hundes
  •  Art- und rassegerechte Auslastung/Beschäftigung des Hundes

3. Praxis - 12 UE

 Im Gruppenunterricht an 6 Wochenenden werden auf dem Hundeplatz folgende Themen in Kleingruppen erarbeitet:

  •  Grundgehorsam
  •  Impulskontrolle
  •  Desensibilisierung & Frustrationstoleranz
  •  Arbeit mit und am Menschen, sowie deren Umwelt
  •  Verhalten in Situationen mit Menschengruppen
  •  Begegnungen mit Rollstühlen, Rollatoren, Krücken und sonstigen Hilfsmitteln
  •  Verweigerung von Futter (damit Essen oder Medikamente nicht versehentlich aufgenommen werden)
  •  Fahrstuhltraining
  •  Körpersprache und Kommunikation des Hundes
  •  Lernverhalten des Hundes
  •  Art- und rassegerechte Auslastung/Beschäftigung des Hundes

4. Hausarbeit - 4 UE

In einer Hausarbeit mit freier Zeiteinteilung wird eine Konzeption zur Arbeit mit dem eigenen Hund erstellt sowie die Hospitationen in frei wählbaren Einsatzgebieten/Einrichtungen vorbereitet. Hierfür soll ein Projektordner angelegt werden.

5. Vorstellung Konzeption - 2 UE

In einem individuellen Termin in Absprache mit den Anleiter*innen werden die Konzeption und der Projektordner vorgestellt und besprochen, sowie die Hospitationen geplant.

6. Hospitationen - 2 UE

Es werden zwei Hospitationen mit jeweils 1 UE in selbst wählbaren Einsatzgebieten/Einrichtungen unter Anleitung absolviert. Das sind individuelle Termine in Absprache mit den Anleiter*innen.

7. Praktische Prüfung- 2 UE

Individueller Termin und Prüfungsort/-einrichtung. Die Teilnehmer*innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat.

Fachliche Begleitung der Ausbildung zum Besuchshund

 Thomas "Thommy" Sax

  •  Hundetrainer gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG
  •  Hundeverhaltenstrainer
  •  Diplom-Pädagoge, Fachbereich Kinder und Jugendliche, Psychologie
  •  Erlebnispädagoge
  •  Anti-Gewalt-Trainer

Janina Schwarz

  •  Tierärztin (Mag. med. vet. )

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Besuchshund

Nicht alle Hunde eignen sich zum Besuchshund. Um die Eignung Eures Hundes festzustellen ist die sogenannte Eignungsprüfung notwendig, sofern der Hund seine Welpen- und Junghundzeit nicht in der RUDELSCHULE absolviert hat.

 

Hier die notwenigen Voraussetzungen für die Hunde auf einen Blick:

  •  Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein.
  •  Der Hund braucht eine bestandene Eignungsprüfung.
  •  Der Hund muss einen guten Grundgehorsam haben und sollte gegenüber Menschen gut sozialisiert sein.
  •  Der Hund soll eine hohe Stresstoleranz in unbekannten Situationen zeigen.
  •  Beim Hund darf kein gefährliches Verhalten erkennbar sein, wie z.B. wildes Anspringen oder Beißen.
  •  Der Hund muss in einem guten Gesundheitszustand sein und eine notwendige Hygiene aufweisen.
  •  Der Hund muss einen Erkennungschip und Heimtierausweis haben
  •  Der Impfausweis muss lückenlos geführt sein.
  •  Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegen.

 

Doch auch der Mensch muss gewisse Voraussetzungen erfüllen:

  •  Der/die Hundeführer*in muss zu Beginn der Ausbildung mindestens 18 Jahre alt sein.
  •  Der/die Hundeführer*in akzeptiert das Weißpapier der International Association of Human-Animal Interaction Organisation (kurz: IAHAIO) "Definitions for Animal Assisted Intervention and Guidelines for Wellness of Animals Involved"
  •  Der/die Hundeführer*in wendet keine gemäß dem Tierschutzgesetz untersagten Trainingsmethoden oder -hilfsmittel an.

Informationen zum Wintersemester 2024

Termine

Theorie

  • 18.10.2024
  • 30.10.2024
  •  13.11.2024
  •  15.11.2024
  •  29.11.2024

Praxis

  •  19.10.2024
  •  02.11.2024
  •  16.11.2024
  •  30.11.2024
  •  14.12.2024
  •  21.12.2024

Kosten

Eignungsprüfung des Hundes 75,- Euro (inkl. Mwst.)
Ausbildungskurs Besuchshund, inkl. Unterrichtsmaterial 1.075,- Euro (inkl. Mwst.)
Prüfungsgebühren Theorie 50,- Euro (inkl. Mwst.)
Prüfungsgebühren Praxis 50,- Euro (inkl. Mwst.)

Hinweis: Zusätzliche Einzelstunden können je nach Bedarf jederzeit flexibel und begleitend zur Ausbildung gebucht werden. Die Kosten für ein Einzeltraining betragen 75,- Euro bei 60 Minuten Trainingszeit auf dem Hundeplatz. Für einen Termin an einem Wunschort fallen ggf. Fahrtkosten an.

Bei Ratenzahlungen müssen diese vor Beginn der Ausbildung vertraglich festgelegt werden.

Anmeldung zum Kurs

Die Anmeldung zum Ausbildungskurs erfolgt nur nach vorheriger, schriftlicher Bewerbung unter info@rudelschule.com mit dem Betreff "Ausbildung zum Besuchshund", sowie einem persönlichen Erstgespräch mit der Ausbildungsleitung.