Hundeführerschein

Ein Hundeführerschein soll nach dem Gedanken des Gesetzgebers als Nachweis für den Besitz der erforderlichen Sachkunde dienen. Um mit dem Hund in jeder Lebenssituation optimal umzugehen und das Tier artgerecht zu halten, benötigt jede*r Hundehalter*in sowohl theoretisches als auch praktisches Fachwissen.

So ist die Rechtslage in BadenWürttemberg

In Baden-Württemberg ist der Hundeführerschein bisher nicht verpflichtend. Allerdings möchte die Landesregierung die Einführung einer Hundeführerscheinpflicht, wie sie beispielsweise bereits in Niedersachsen besteht, prüfen. Dieses Vorhaben ist im Koalitionsvertrag festgehalten.

Möchte man trotz einer nicht vorhandenen Pflicht einen Hundeführerschein in Baden-Württemberg machen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Um den Hundeführerschein in Baden-Württemberg zu bekommen, muss man eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. In der theoretischen Prüfung wird das Fachwissen bei dem/der Hundehalter*in überprüft.

Wer soll laut der Landesregierung einen Hundeführerschein absolvieren?

Gemäß dem Gedanken der Landesregierung soll jede*r Hundehalter*in einen Hundeführerschein ablegen.

Die theoretische Prüfung soll dann unbedingt vor dem Anschaffen des Hundes abglegt werden. Der praktische Teil der Sachkundenachweis-Prüfung soll dann im ersten Jahr nach dem Erwerb des Hundes abgeleistet werden, wenn das Tier das Mindestalter von 12 Monaten erreicht hat.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor man sich zu den Prüfungsteilen anmelden kann, soll man den Besuch vorbereitender Maßnahmen nachweisen. Das bedeutet konkret, dass man im Vorfeld Trainingsstunden bei einer Hundeschule genommen hat um sich auf die Hundeführerscheinprüfung vorzubereiten.

Weitere Voraussetzungen um an der Hundeführerscheinprüfung teilzunehmen:

  • Mindestalter Hundeführer*in: 16 Jahre
  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate
  • Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis) und geimpft
  • Hund ist bei der entsprechenden Kommune angemeldet
  • Gültige Hundehaftpflichtversicherung

Theorie - Sachkunde Hundeführerschein

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Inhalte des digitalen Sachkundenachweises

  • Domestikation, Herkunft der Haushunde
  • Rassegruppen
  • Anatomie und Sinnesorgane
  • Hormone und Stresssysteme
  • Lernverhalten und Trainingswege
  • Kommunikation und Körpersprache
  • Ernährung
  • Krankheiten und Physiologie
  • Parasiten, Hygiene und Erste Hilfe
  • Tierschutzhunde, Senioren und Handicaphunde
  • Alltagssituationen, Mehrhundehaltung und Hilfsmittel
  • Hundeausbildung und Beschäftigung
  • Rechtsgrundlagen

Wo kann ich den digitalen Sachkundenachweis absolvieren?

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Praxis - Sachkunde Hundeführerschein

Im praktischen Teil des Hundeführerscheins steht vor allem der Umgang von Mensch und Hund im öffentlichen Raum im Vordergrund. Dazu gehören neben dem sicheren Umgang von Mensch und Hund in reizarmer Umgebung, auch das Verhalten der Mensch-Hund-Teams im öffentlichen Raum, wie auch dem innerstädtischen Bereich.

Folgende Aufgabenbereiche werden in den Praxisstunden geübt und anschließend in der praktischen Prüfung abgeprüft:

  • Allgemeines Handling des Hundes
  • Grundgehorsam
  • Grundkommandos
  • Allgemeine Signalkontrolle
  • Leinenführung
  • Verharren
  • Rückruf
  • Ablenkungen durch fremde Menschen, Objekte und andere Hunde
  • Handling an befahrenen Straßen
  • Handling an belebten Örtlichkeiten

Informationen zum Kurs

Dauer

Die praktische Ausbildung erstreckt sich über 20 Wochen (1x Training pro Woche). Den theoretischen Sachkundenachweis kann man ganz bequem von zu Hause aus erbringen.

Kosten

Die Kursgebühr von 575,- Euro (inkl. Mwst.) setzt sich aus den 20 Trainingseinheiten sowie den Kosten für die Prüfung zusammen. Die Unterlagen zum Kurs sind in den Kursgebühren bereits enthalten. Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung und Begleichung der Kosten möglich.

Termine

Bitte nehmt für die aktuellen Termine direkt Kontakt mit uns auf.